1. Allgemeines
Für alle Geschäfte zwischen SKM Spezialkabel München GmbH (nachstehend auch Auftragnehmer oder Verkäufer genannt) und dem Kunden bzw. Besteller (nachstehend auch Auftraggeber genannt) gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.
Diese Geschäftsbedingungen sind maßgebender Bestandteil aller Angebote und Geschäfte. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
2. Angebote, Kataloge
Alle Angebote sind freibleibend und gelten bis einschließlich den 3. Arbeitstag nach Erhalt. Metallnotierungen / Metallzuschläge unterliegen gesonderten Bedingungen. Werden handels- und fabrikationsübliche Warenbezeichnungen verwendet, so sind für alle Maße, Gewichte und technischen Angaben die fabrikationsüblichen Daten zugrunde gelegt. Weitere technische und Materialangaben sind annähernd und sollen dem Auftraggeber zur genauen Definition der Ware dienen. Produktionsbedingte technische Material- und Aufbauänderungen bleiben dem Hersteller vorbehalten.
3. Lieferung, Leistung
Alle mit uns getätigten Abschlüsse gelten erst auf Grund unserer schriftlichen Auftragsbestä-tigung als verbindlich und zu diesen Bedingungen als zustande gekommen.
Es gilt grundsätzlich als vereinbart, daß bei der Lieferung von Kabeln Über- bzw. Unterlängen (Einzellängen und Gesamtlängen) von bis zu 10 % der Bestellmenge vom Auftraggeber anerkannt werden.
Lieferzeiten beginnen generell nach vollkommener Klärung des erteilten Auftrags, sind annähernd und nicht verbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Für Lieferverzögerungen, die nicht durch Verschulden des Auftragnehmers entstanden sind, werden keine Schadenersatzansprüche anerkannt.
Wird eine bestellte Ware nicht innerhalb von 4 Monaten abgenommen, sind wir berechtigt, inzwischen eingetretene Materialkosten- und Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.
4. Versand, Verpackung
Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem Ermessen über die günstigste Versandart. Werden Transportarten vorgeschrieben, erfolgt die Berechnung eventueller Mehrkosten. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Versicherungen werden auf Wunsch des Auftraggebers zu dessen Lasten gerne abgeschlossen.
Porto, Fracht und Verpackung werden gemäß den oben genannten Bedingungen zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Kabeltrommeln der Kabeltrommel GmbH & Co. KG (KTG) Köln, unterliegen deren, als bekannt vorausgesetzten Bedingungen.
Einwegtrommeln und Kunststoffspulen werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet und nicht zurückgenommen.
5. Preise, Steuern, Rechnungen
Die angebotenen und der Berechnung zugrundeliegenden Preise gelten für die angegebenen Mengen, bezogen auf die jeweiligen Mengeneinheiten. Werden andere als die angebotenen Mengen bestellt oder Details der Bestellung geändert, so ist über den Preis neu zu verhandeln (eventuelle Mindermengenzuschläge, Schneidkostenzuschläge, etc.).
Unsere Preise sind, soweit nichts anderes angegeben ist, Nettopreise und gelten für Lieferungen innerhalb Deutschlands.
Bei Inlandsgeschäften wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe gesondert hinzugerechnet. 6. Metallnotierungen und -berechnung
Die Berechnung erfolgt entsprechend der DEL-Notierung (Börse Ffm.) 1 Tag nach geklärtem Auftragseingang zuzüglich 1 % Bezugskosten.
7. Mängelrügen, Reklamationen, Rücksendungen
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Auftragnehmer wie folgt:
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 12 Monaten vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, mangelhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muß dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Alle im Zusammenhang mit der Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuerbringung entstehenden Aufwendungen, insbesondere die Kosten für den Ein- und Ausbau, Transport, Fahrt- und Wegezeit gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftragnehmer angenommen. Sie müssen deutlich mit der vom Auftragnehmer ausgegebenen Rü-Nummer gekennzeichnet sein.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben Eigentum der SKM bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche. Ferner gelten die Erweiterungsformen des Eigentumsvorbehaltes (Verarbeitungs-, Kontokorrent-/Salden- und Vorausabtretungsklausel) als vereinbart.
Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Waren vor Bezahlung im regulären Geschäftsverkehr nur unter der Bedingung berechtigt, daß er seinen Kunden den gleichen Eigentumsvorbehalt auferlegt. Er tritt heute schon die aus dem Weiterverkauf entstehenden Ansprüche einschließlich Eigentumsvorbehalt an die SKM (Auftragnehmer) ab. Die Abtretung gilt bereits als stillschweigend vollzogen, sobald Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer bestehen. Bei Vergleich, Insolvenz oder Konkurs des Auftraggebers sind unsere Waren aussonderungsberechtigt.
Befindet sich der Auftraggeber nach diesen Bedingungen im Verzug, so steht dem Auftragnehmer die sofortige Herausgabe der Ware sowie der Ersatz des Erfüllungsinteresses und des Verzugsschadens zu.
9. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zahlbar.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung. Zinsen, Kosten für Werkzeuge, Pläne, Frachtauslagen u. ä. sind sofort netto ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle übrigen offenen Forderungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beiderseitige Rechte und Pflichten sowie für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist München.